Direkt aus dem dpa-NewskanalBerlin (dpa/tmn) - Bei Flugausfällen und großen Verspätungen aufgrund eines Streiks steht Passagieren keine Entschädigung zu. Denn ein Streik zählt als höhere Gewalt - und dann ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eigentlich müssen Fluggesellschaften bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung leisten, wie die EU-Fluggastrechteverordnung vorschreibt. Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo hat Arbeitsniederlegungen bei Eurowings angekündigt, die am kommendem Montag (24. Zwei Wochen lang könnten dann jederzeit Streiks stattfinden.
Source: Suddeutsche Zeitung October 21, 2016 08:48 UTC