Unternehmen können für Straftaten ihrer Manager bislang nur per Ordnungswidrigkeit mit begrenztem Bußgeldrahmen geahndet werden. Ferner sollen Unternehmen für derartige Straftaten ihrer Manager grundsätzlich immer verfolgt werden, nicht mehr nur, wenn dies den Ermittlungsbehörden angemessen erscheint. Wirtschaftlich treffen Unternehmenssanktionen nicht die Handelnden, sondern die Anteilseigner; sie zahlen die Zeche. Dass es sinnlos ist, Unternehmen über die Anteilseigner steuern zu wollen, zeigt sich in der Aktiengesellschaft am deutlichsten: Das Gesetz schneidet sie von der Geschäftsführung ab. Unternehmenssanktionen treffen bewusst die Falschen.
Source: Handelsblatt October 29, 2019 18:00 UTC