Der zuständige Ausschuss des Dresdner Parlaments stimmte am Donnerstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft zu, der Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Danach wäre der Weg frei für die Staatsanwaltschaft, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder »fahrlässigen Falscheides« zu erheben. Nach seinen Worten haben sich Petry und Hütter im November 2015 unter Eid in Widersprüche verwickelt. Es sei um Darlehen gegangen, die die AfD von ihren Kandidaten für die Landtagswahl 2014 verlangt habe. Petry und Hütter hätten unter anderem unterschiedliche Angaben darüber gemacht, ab welchem Zeitpunkt Petry von diesen Krediten Kenntnis hatte.
Source: Junge Welt August 17, 2017 16:06 UTC