Die Kunden von Thomas Cook hoffen nach der Insolvenz auf Entschädigung. Bild: dpaGutachter des Bundestags halten die vorgeschriebene Versicherungssumme für Reiseveranstalter wie die deutsche Thomas Cook für rechtlich problematisch. Die Mindestsumme von 110 Millionen Euro sei trotz Inflation und Wachstum des Reisemarkts seit 1993 nicht angepasst worden, schreibt der Fachbereich Europa in einer Analyse. Nicht jeder Umsetzungsfehler bedeute automatisch, dass der Staat haften müsse, wenn Verbraucher ihr Geld von der Versicherung nicht zurückbekämen. Die deutsche Thomas Cook GmbH mit etwa 2000 Beschäftigten hatte am 25.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 24, 2019 06:33 UTC