In der mündlichen Gerichtsverhandlung ist jener städtische Vorbescheid nun zurückgenommen worden, nachdem die Kammer den Klagen gute Erfolgsaussichten eingeräumt hat. Diffiziler sieht es bei der Beschwerde einer Hausgemeinschaft aus, deren Grundstück direkt an die Villa grenzt und die eine unzumutbare Lärmbelästigung durch die Kita ins Feld führt. Eine solche Nutzung sei in der seit mehr als zwei Jahren leer stehenden Villa möglich, teilte das Gericht mit. Vielmehr sei es ihr – „auch als Mutter von drei Kindern“ – ein Anliegen, dort eine Kita mit drei Krippen- und zwei Kindergartengruppen einzurichten. Es gebe jedoch eine Ausnahme, so der Richter, und zwar für den Fall, dass durch den Krach eine Gesundheitsgefahr ausgehe.
Source: Suddeutsche Zeitung March 11, 2026 00:19 UTC