Laut Verwaltungsgericht Hannover ist das Streckenradar der B6 bei Laatzen „unrechtmäßig“ in Betrieb gegangen und muss abgeschaltet werden. AnzeigeDas bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst. In europäischen Nachbarländern wie Österreich, Belgien oder den Niederlanden wird das Streckenradar seit Jahren mit Erfolg für die Verkehrssicherheit genutzt. Seit dem Start des Probebetriebs auf der B6 in Laatzen bei Hannover vor zwei Monaten wurden 141 Raser ertappt.
Source: Die Welt March 12, 2019 15:59 UTC