Den Kreis derjenigen, für die "weiteres" als Geschlechtskategorie infrage kommt, grenzt das Innenministerium allerdings stark ein. Gelten soll das Gesetz nur für intersexuelle Menschen ("Menschen mit Varianten in der Geschlechtsentwicklung", wie es in den Entwurf heißt). Überhaupt hat für das Bundesverfassungsgericht schon bei mehreren Urteilen im Zweifelsfall die empfundene Identität eines Menschen die entscheidende Rolle gespielt. Das zwingt trans* Menschen dazu, für einen neuen Vornamen genauso wie für die Personenstandsangleichung vor Gericht zu gehen. Die Kosten für die Begutachtungen, die oft im vierstelligen Bereich liegen, müssen die Betroffenen selber zahlen.
Source: Der Tagesspiegel June 11, 2018 14:15 UTC