Arbeitnehmer haben eine Loyalitätspflicht: Die kann dafür sorgen, dass sie auch im privaten Bereich nichts sagen dürfen, was sich auf den Arbeitgeber negativ auswirken könnte. Markus Diepold: Das kommt darauf an, ob ich eine Äußerung aus Anlass meiner dienstlichen Pflichten tätige oder es eine private Äußerung ist. Nämlich dann, wenn ich Rücksicht nehmen muss, weil sich die Äußerung auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Die freie Meinungsäußerung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind garantierte Rechte. Aber ein Gericht kann nach Abwägung aller Umstände zu dem Schluss kommen, dass eine Äußerung für das Unternehmen nicht mehr zumutbar ist.
Source: Suddeutsche Zeitung August 17, 2017 08:03 UTC