Großbritannien werde nicht bei den Europawahlen im Mai dabeisein, weil das Vereinigte Königreich am 29. Sollte Großbritannien zum Zeitpunkt der Europawahl im Mai noch Mitglied der EU sein und die Europawahlen nicht durchführen, „wären die Wahlrechte der britischen Staatsbürger verletzt“, heißt es dort. „Möglich erscheint daher die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Vereinigte Königreich durch die Kommission beziehungsweise einen Mitgliedstaat“, heißt es in der Analyse. Mehr zum Thema Großbritannien Brexit-Gegner im LoyalitätskonfliktAndererseits dürften sich Europawahlen wegen des nötigen Verlaufs in Großbritannien kaum mehr organisieren lassen. Die „effektive Durchführung“ einer Europawahl im Vereinigten Königreich sei im kommenden Mai „mit Blick auf die logistischen und administrativen Herausforderungen zweifelhaft“, ist in der Analyse weiter zu lesen.
Source: Der Tagesspiegel February 19, 2019 16:17 UTC