Das BAG legte den Fall dem EuGH vor, und damit wurde aus dem kleinen Prozess ein großer Grundsatzstreit. Denn das Bundesverfassungsgericht hat den Kirchen in solchen Fragen stets einen großen Spielraum eingeräumt, und zwar bis in die jüngste Zeit. 2014 billigte das Gericht sogar die Kündigung eines Chefarztes, der - weil in zweiter Ehe verheiratet - seine Stelle in einem katholischen Krankenhaus verlieren sollte. Mit einem fulminanten Urteil im Fall Egenberger hat sich der EuGH im April gegen die Karlsruher Position gewandt. Sollte die evangelische Kirche gegen das Urteil aus Erfurt nach Karlsruhe gehen, wird das Bundesverfassungsgericht seine Position revidieren müssen: EU-Recht geht über deutsches Recht.
Source: Suddeutsche Zeitung October 25, 2018 16:52 UTC