»Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können«, so der Präsident des Amtes. Die Betreiber sollen dabei Auskunft geben zu den aufgestellten Rankings, zur Finanzierung, zu Verflechtungen, Bewertungen sowie zu Verfügbarkeiten oder Marktabdeckung. Die Behörde betritt mit der Untersuchung des Wirtschaftszweigs »Vergleichsportale« Neuland: Es ist nach einer Gesetzesänderung die erste Untersuchung im Bereich der Verbraucherrechte. Das Ergebnis der Erhebung soll auch zeigen, ob und wie das Kartellamt überhaupt gegen Verbraucherrechtsverstöße vorgehen kann. Die Wettbewerbsbehörde wird nun zunächst die Vergleichsportale auswählen, die sie befragen wird, wie sie am Dienstag erklärte.
Source: Junge Welt October 24, 2017 16:07 UTC