Keine Extrawurst für Unternehmer - News Summed Up

Keine Extrawurst für Unternehmer


Unternehmen aus anderen EU-Staaten haben demnach keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen, um die höheren Sozialabgaben in Deutschland für jahrelang dort eingesetzte Mitarbeiter zu umgehen. Das BSG widersprach zwar der Auffassung der DVKA, dass eine solche Klage grundsätzlich nicht zulässig sei. Mai 2010 in der EU der Grundsatz, wonach abhängig Beschäftigte in der Regel in dem Land sozialversichert sind, in dem sie auch dauerhaft arbeiten. Ist das der Fall, greifen die sozialrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes. In der Bundesrepublik ist für eine solche Regelung die DVKA zuständig.


Source: Junge Welt August 17, 2017 16:06 UTC



Loading...
Loading...
  

Loading...

                           
/* -------------------------- overlay advertisemnt -------------------------- */