Die Kirchen in Deutschland dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr von jedem Bewerber die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche verlangen. Mit dem Grundsatzurteil schränkt das BAG die Möglichkeiten kirchennaher Arbeitgeber in der Bewerberauswahl weiter ein (Az. Es dürfte weitreichende Folgen auf die Stellenausschreibungen von Diakonie und Caritas haben, die als Arbeitgeber in ganz Deutschland mehr als 1,3 Millionen Mitarbeiter beschäftigen. Wie unter kirchlichen Arbeitgebern üblich, setzte auch die Diakonie die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche voraus – daran scheiterte die Einstellung. Mit diesem Urteil werde das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stark eingeschränkt, hatte die evangelische Kirche seinerseits kritisiert.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 25, 2018 15:02 UTC