Kommentar zum Digitalpakt: Armes Grundgesetz - News Summed Up

Kommentar zum Digitalpakt: Armes Grundgesetz


Der Kompromiss für die Grundgesetzänderung, die zum „Digitalpakt“ der Länder mit dem Bund führen soll, folgt der Maxime, dass der Zweck die Mittel heilige. Dasselbe lässt sich für den Nahverkehr und den sozialen Wohnungsbau sagen, folgt man der Weisheit des Bundes, der auch dafür das Grundgesetz ändern will, um Geld überweisen zu dürfen. Wachsen die Aufgaben, sieht das Grundgesetz eine Neuverteilung der Anteile an der Umsatzsteuer vor. Das Zugeständnis, das sie bekommen, sind pingelige Formulierungen, die im Grundgesetz nichts zu suchen haben. Das Schlimme aber wird sein: In Zukunft wissen die Bürger erst recht nicht mehr, wer für was zuständig ist.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 20, 2019 19:41 UTC



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