Die Ärztin Kristina Hänel will gegen den Paragrafen 219a vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angeklagte Ärztin Kristina Hänel steht bald wieder vor Gericht. Dezember stattfinden, teilte das Landgericht Gießen am Dienstag mit. Hänels Berufung gegen das Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab. Dass sie im Dezember erneut vor Gericht erscheinen muss, kommentierte Hänel auf Twitter mit den Worten: »Der #219a gehört vor das Bundesverfassungsgericht.
Source: Neues Deutschland November 19, 2019 11:48 UTC