Lohnuntergrenze: Der Azubi-Mindestlohn kommt – und erzürnt das Handwerk - News Summed Up

Lohnuntergrenze: Der Azubi-Mindestlohn kommt – und erzürnt das Handwerk


Das Handwerk zeigt sich erleichtert, dass der Mindestlohn nicht auf laufende Ausbildungsverträge Anwendung finden soll. BerlinDie Bundesregierung macht den Weg frei für Mindestlohn für Azubis: Das Kabinett beschäftigt sich am Mittwoch mit diesem Thema. Im zweiten Lehrjahr sollen es 608 Euro (plus 18 Prozent), im dritten 695 Euro (plus 35 Prozent) und im vierten Lehrjahr 721 Euro (plus 40 Prozent) sein. Das heißt konkret: Liegt der tarifliche Azubilohn zum Beispiel bei 1000 Euro, müssten alle Betriebe der Branche mindestens 800 Euro zahlen. Januar 2020Daneben zeigte sich das Handwerk erleichtert, dass der Mindestlohn nicht auf laufende Ausbildungsverträge Anwendung finden soll.


Source: Handelsblatt May 13, 2019 13:42 UTC



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