Nachdem sein Hund auf ihn „geschossen“ hat, ist ein Jäger sein Gewehr los. Das Verwaltungsgericht München wies mit Urteil vom Dienstag die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ab. Damals soll der Hund des Mannes im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr ausgelöst haben. Waffe im Auto bedeutet oft GefahrDer Transport einer geladenen Waffe im Auto bedeute immer Gefahr – „was insbesondere für Pirschfahrten gilt“, wie das Gericht mitteilte. Im Januar 2018 war ein Jäger in Russland ums Leben gekommen, nachdem sein Hund einen Schuss ausgelöst hatte.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 19, 2019 14:03 UTC