Wer lieber mit James Bond als mit seinem ursprünglichen Namen angesprochen werden will, hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz kein Recht auf eine Namensänderung. Zur Begründung gab er an, dass er versuche, sein Leben neu zu ordnen und bereits den Namen James Bond benutze. Des Weiteren erklärte er, dass er seinen Namen bereits in Großbritannien auf James Bond habe ändern lassen. Mehr zum ThemaNachdem das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dem Kläger Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg versagt hatten, wies das Verwaltungsgericht die Klage nun ab. Eine Änderung des Vor- und Familiennamens in James Bond sei nicht wegen familiärer Probleme gerechtfertigt, erklärten die Richter.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung May 16, 2017 10:09 UTC