OLG Frankfurt: Polizei muss wieder selbst blitzen - News Summed Up

OLG Frankfurt: Polizei muss wieder selbst blitzen


Tempomessungen durch private Dienstleister sind rechtswidrig, in Hessen erhält deshalb ein Raser zehn Euro Bußgeld zurück. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt veröffentlichte am Dienstag eine Mitteilung mit folgender Überschrift: "Keine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister - Bußgeldbescheide rechtswidrig." Grund: Der Mann, der die mobile Geschwindigkeitsmessung durchführte, war nicht bei den Ordnungsbehörden der Gemeinden Freigericht und Hasselroth angestellt, sondern bei einer privaten GmbH. Für die Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Brachttal und Nidderau, wo der betreffende Mitarbeiter agierte, erklärte das OLG "sämtliche Verkehrsüberwachungen ... mindestens seit dem 23.03.2017" für unzulässig. Die Stadt Frankfurt am Main setzt bei der Suche nach Falschparkern teilweise ebenfalls auf externe Dienstleister und bleibt das OLG bei seiner Linie, dürfte auch dies rechtswidrig sein.


Source: Suddeutsche Zeitung November 13, 2019 16:33 UTC



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