In dieser "Bestätigung" heiße es pauschal zu Schadstoffemissionen und Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen: "Die Grenzwerte und die anderen Anforderungen wurden eingehalten." Dass das Kraftfahrt-Bundesamt in Dauer-Belastungstests überhaupt die "Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen" untersucht habe, sei aus der "Bestätigung" nicht ersichtlich. Nicht ersichtlich sei auch, welche "emissionsmindernden Einrichtungen" untersucht worden sein sollen und welchen Maßstab das Kraftfahrt-Bundesamt betreffend die "Dauerhaltbarkeit" zugrunde gelegt habe. Der Kölner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, dessen Sozietät die Klägerin in Hamburg vertrat, freut sich sehr über diesen Erfolg. 12 50859 KölnTelefon: (0049) (0)211/731 62 76-19 Fax: (0049) (0)211/25 03-132 E-Mail: fuhrhop@ru-law.de Homepage: www.ru-law.deOriginal-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuellPresseportal-Newsroom: Rogert & Ulbrich
Source: Der Tagesspiegel May 13, 2019 10:52 UTC