Autor: Timo Frasch, Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden. Einer der Freunde, im Prozess der Beklagte, hatte auf der Hinfahrt eine Panne mit seinem Motorrad, er musste umkehren und stieß erst wieder am Samstag zu der Gruppe. Inwieweit der Beklagte in diese Entscheidung eingeweiht war, ist nur einer der Punkte, über die unter den Freunden Uneinigkeit herrscht. Der Beklagte jedoch sah, dass sich der Korken von den anderen an der Unterseite unterschied. Das Gericht entschied weiter, dass anders als von der Klägerin vorgetragen der Listenpreis des Autos nicht dessen tatsächlicher Marktwert ist.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 02, 2017 15:45 UTC