Bei Freunden aus Schmallenberg im Sauerland war dies nun der Fall: Ihren Streit um einen Kronkorken-Gewinn musste ein Gericht beilegen. Sie teilen die Kosten für die Reise, selbstverständlich auch für das mitgenommene Bier. Für sie ist der Fall eindeutig: Wenn die Kosten für die Reise geteilt wurden, hätte die Gruppe auch den Gewinn aufteilen müssen. Für sie war nicht der Preis des Autos zum Zeitpunkt des Verkaufs maßgeblich, sondern der Wert bei Auslieferung des Neuwagen: 28 680 Euro. Bleibt die Frage, wie es nach dem Gerichtsstreit um die Freundschaft in der Gruppe steht.
Source: Suddeutsche Zeitung March 02, 2017 10:12 UTC