Der Chefredakteur des Magazins Tichys Einblick hatte geklagt, weil Correctiv einen Artikel von Tichy auf Facebook mit einem Faktencheck-Hinweis versehen hat. Das Oberlandesgericht urteilte am Mittwoch nun, dass Correctiv im Auftrag von Facebook einen Beitrag von Tichys Einblick aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel "teils falsch" hätte versehen dürfen. Bei der Entscheidung ging es um Aussagen eines Artikels aus Tichys Einblick mit dem Titel "500 Wissenschaftler erklären: ,Es gibt keinen Klimanotfall'". Daraufhin wurde der Bericht aus Tichys Einblick mit dem Faktencheck von Correctiv versehen. Correctiv überprüft im Auftrag von Facebook Beiträge anderer Medien auf Facebook auf ihre Richtigkeit.
Source: Suddeutsche Zeitung May 28, 2020 09:45 UTC