Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung im Prozess wegen der Vergewaltigung einer Camperin in den Gerichtssaal in Bonn gebracht. Gründe für eine substantielle Strafmilderung kann das Gericht nicht erkennen – auch, weil X., der im Verfahren immer wieder durch aufbrausendes, aggressives Verhalten aufgefallen war, keinerlei Reue zeigte. Für das Gericht besteht kein Zweifel, dass Eric X. der Täter ist. Ein Analyse ergab, dass die DNA in der Speichelprobe des Angeklagten mit der des Spermas übereinstimmt, das im Intimbereich des Opfers gefunden wurde. „Wenn das Gericht sagt, die DNA passt, dann muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen“, sagte er.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 19, 2017 11:15 UTC