Urlaubsanspruch - News Summed Up

Urlaubsanspruch


Ist der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Aufklärungspflichten in der Vergangenheit nicht nachgekommen, besteht tatsächlich möglicherweise noch Urlaubsanspruch aus Vorjahren. Wann ein Hinweis rechtzeitig kommt - dazu trafen die Bundesrichter allerdings auch noch keine Entscheidung. Die Frage, ob klar und rechtzeitig informiert worden ist, wird meist nicht eindeutig zu beantworten sein. Wie steht es um Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2018? Prinzipiell müssen Arbeitnehmer Urlaub in dem Kalenderjahr nehmen, in dem der Anspruch entstanden ist.


Source: Suddeutsche Zeitung February 19, 2019 15:56 UTC



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