Urteil - Recht auf tödliche Arznei - News Summed Up

Urteil - Recht auf tödliche Arznei


Sie musste künstlich beatmet werden und war ständig auf medizinische Betreuung und Pflege angewiesen. Daraufhin reiste die Frau 2005 in die Schweiz und nahm sich dort mit Hilfe des Sterbehilfevereins Dignitas das Leben. Mit seiner Klage verlangte ihr Ehemann die Feststellung, dass die Verweigerung der tödlichen Arzneidosis durch den deutschen Staat rechtswidrig war. Zur Begründung verwiesen die Leipziger Richter auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Dieses umfasse "auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll".


Source: Suddeutsche Zeitung March 02, 2017 18:00 UTC



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