In einem Beschluss, der der F.A.Z. Man wolle aber erst einmal einenen Gesetzentwurf aus dem Justizressort sehen, über den die Bundesregierung dann beraten könne. Die Regelung soll nur gleichartige Verbraucherklagen bündeln und so zweierlei bewirken: Die Stellung der Kläger stärken und die Justiz entlasten, die sich mit bestimmten Fragen eines Falls nur einmal beschäftigen müsste. Auch die Stiftung Familienunternehmen hatte wiederholt betont, dass Musterverfahren auch für beklagte Konzerne kostensparend sein können. Auf diese Alternative weist auch der etwas unfreundliche Beschluss der Unionsfraktion hin.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 22, 2016 06:19 UTC