Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen des Berliner und des Hamburger Senats gegen die bundesweite Volkszählung von 2011. Den „strukturellen Einnahmeverlust“ bei der Steuerverteilung und im Länderfinanzausgleich beziffert die Finanzverwaltung auf 470 Millionen Euro jährlich. Die bundesweite Bevölkerungs-, Wohnungs- und Gebäudezählung im Mai 2011 fand erstmals als so genannte registergestützte Volkszählung statt. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern gab es eine Stichprobenbefragung, in kleineren Gemeinden eine „Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten“. Bundesamtspräsident Sarreither hielt den Klägern vor, die Methoden seien im Konsens mit den Ländern entwickelt worden.
Source: Der Tagesspiegel October 24, 2017 18:00 UTC