Daten über Daten: Viele europäische Länder wollen, dass in den Serverschränken von Telekommunikationsunternehmen Informationen auf Vorrat gespeichert werden. Von Wolfgang Janisch, KarlsruheWill man den Streit um die Vorratsdatenspeicherung mit einem Film vergleichen, dann drängt sich folgende Charakterisierung auf: Politthriller mit Überlänge, zu Beginn mit klarer Rollenverteilung für Gut und Böse, dann aber zunehmend moralisch komplex. Der Anfang, das war zuerst 2014 und dann 2016, als der EuGH die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kippte und festlegte, jede Form der "allgemeinen und unterschiedslosen" Vorratsdatenspeicherung sei mit den EU-Grundrechten nicht vereinbar. Der Verdächtige bestritt die Tat, bei seiner Verurteilung spielten Daten eines Mobiltelefons eine wichtige Rolle - gewonnen aus einer Vorratsdatenspeicherung, die der EuGH später für rechtswidrig erklärte. Aber von seiner grundsätzlichen Linie, nach der es keine "anlasslose" Speicherung geben darf, wird er ohne Gesichtsverlust kaum abrücken können.
Source: Suddeutsche Zeitung September 13, 2021 16:52 UTC