Während der Verhandlung schnarchte er laut vor sich hin und hörte erst damit auf, als ihn ein Kollege anstupste. Das Gericht sah dennoch keinen Anlass, die Verhandlung abzubrechen, der Bundesfinanzhof (BFH) hat die betreffende Entscheidung nun kassiert. Mit einem schlafenden Richter sei das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt, stellte er fest. Denn: Ein erkennendes Gericht sei erst dann vorschriftsmäßig besetzt, wenn jeder an der Verhandlung und Entscheidung beteiligte Richter die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrnehmen beziehungsweise aufnehmen könne. Typischerweise gehe dem Schnarchen nämlich eine „nicht nur kurze Zeit der Unaufmerksamkeit und des Schlafens voraus, wie die Richter erklärten.
Source: Suddeutsche Zeitung April 11, 2026 01:11 UTC