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Arbeitsrecht und die Kirche: Auf der Höhe der Zeit (neues-deutschland.de)


November 2018: Protest in Würzburg gegen den kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht Foto: epd/Norbert NeetzEs wirkte wie aus der Zeit gefallen: die fristlose Kündigung nach zweiter Heirat. Diesen Mittwoch erklärte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Kündigung nun für unwirksam und rüttelt damit am Sonderstatus der Kirchen als Arbeitgeber. Denn die müssten in der Klinik nach den Regelungen in der Grundordnung der katholischen Kirche keine Kündigung fürchten. Im Oktober 2018 hatten sie bereits mit einer Entscheidung im Fall der Diakonie der evangelischen Kirche für Aufsehen gesorgt. So streikten Beschäftigte von katholischen Krankenhäusern schon mehrfach für mehr Personal.


Source: Neues Deutschland February 20, 2019 17:48 UTC



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