Aus rechtlicher Sicht ist dieses Vorgehen in Deutschland unproblematisch. Wichtig ist allerdings, dass es sich eben um einen Rabatt handelt und keine Zusatzkosten für Zahlungen mit Karte. Das bedeutet, dass der volle Preis als erstes in der Speisekarte zu sehen sein muss. Der Gewerkschaftsvorsitzende Florian Köbler sagt: "Ein Bargeldrabatt ist ein sehr deutliches Zeichen, dass hier betrogen werden soll." Die Branche weist diesen Vorwurf zurück.
Source: Neues Deutschland November 11, 2023 05:30 UTC