Bafin Die Finanzdienstleistungsaufsicht verbietet Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Differenzgeschäften (CFDs) mit einer Nachschusspflicht. Differenzgeschäfte (CFDs) mit einer Nachschusspflicht dürften ihnen künftig nicht mehr angeboten werden, verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Montag. Privatanleger könnten das damit verbundene immense finanzielle Risiko nicht abschätzen, begründete die für die Wertpapieraufsicht zuständige Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele das Verbot. Im Sommer war die BaFin bereits gegen sogenannte Bonitätsanleihen vorgegangen, hier hatten die Anbieter aber - unter anderem mit einer Umbenennung - ein Verbot verhindert. CFDs waren 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, als die Schweiz die Bindung des Franken an den Euro überraschend aufgab.
Source: Handelsblatt May 08, 2017 18:33 UTC