Berlin (dpa/tmn) - Wenn Selbstständige Kunden oder Geschäftspartner zum Essen einladen, sollten sie genau dokumentieren, dass es einen geschäftlichen Anlass gab. "Dazu müssen der Ort, der Tag, die Teilnehmer, der Anlass der Bewirtung und die Höhe der Ausgaben zeitnah schriftlich festgehalten werden", zählt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler auf. So fehlten Eintragungen zum Anlass und zu den Teilnehmern des Geschäftsessens. Dennoch sollten Einladende bei Geschäftsessen darauf achten, dass die erforderlichen Angaben zeitnah auf dem Bewirtungsbeleg erfasst werden, sagt Klocke. Es lohne sich auf jeden Fall, die Rechnung aufzuheben und die Angaben zum Geschäftsessen zu notieren.
Source: Suddeutsche Zeitung October 23, 2019 03:56 UTC