Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen lehnte den Antrag größtenteils ab, gab der Frau aber in einem Punkt recht. Das OVG lehnte am Mittwoch zwar den Eilantrag einer Frau aus Gelsenkirchen gegen die generelle Maskenpflicht ab. Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung schreibt das Tragen von Alltagsmasken im Umfeld des Einzelhandels vor. So könnte ein Radius von wenigen Metern um den Eingangsbereich gemeint sein, aber auch ein größerer Bereich mit einem Umfeld von 50 Metern wie beim Verzehrverbot beim Außer-Haus-Verkauf. Senat des OVG kritisiert, dass diese Unklarheit besonders schwer wiege, weil ein Verstoß gegen diese Maskenpflicht ein Bußgeld zur Folge haben könne.
Source: Die Welt February 10, 2021 16:18 UTC